Der Name und seine Herkunft


Die Entstehungsgeschichte des Namens wird unterschiedlich gedeutet.
So meinen die einen, dass es von dem damaligen Berufszweig der Lein(wand)weber herrührt, die anderen jedoch, dass es mit dem Ziegelbrennerberuf zusammenhängt. Wieder andere wollen einen Zusammenhang mit dem Wohnort sehen, weil die

Want / Wand / Wandt

im Eichsfeld zuerst am Sonnenstein --an der Wand wohnend-- gesiedelt haben sollen.
Frau Dr. Elisabeth Wand beschäftigte sich in ihrem Buch ebenfalls mit der Geschichte des Namens Wand.
Sie kam zu dem Schluß, dass der Name aus einem alten heidnischen vorchristlichen Priestergeschlecht abgeleitet wurde.
Der Name des Amtspriesterstabes und der Träger dieses Stabes
war " wand ".
Im englischen Sprachraum bedeutet w a n d auch heute noch (Zauber)Stab.
( ISBN 3-923 453 25-6, Titel: Vom Gottesstab zum Zauberstab ) Sicherlich kann das alles richtig sein, doch so richtig folgen, kann ich keiner Theorie.
Ich selber habe auch keine bessere. Tatsache ist jedoch, dass die

Want / Wand / Wandt

jahrhundertelang ihre Heimat im thüringischen und niedersächsischen Eichsfeld hatten.
Die ersten Namensvorkommen, die mir bekannt sind, stammen aus dem
15. Jahrhundert. In der hessischen Gemeinde Rambach wurde ein Michell Wandt als eine Person genannt, die im Jahre 1421 in Rambach zinspflichtig war. Der Name Wand(t) war / ist im Eichsfeld häufig anzutreffen und es bildeten sich im Laufe der Jahrhunderte etliche Familienzweige, die sich später in ganz Deutschland verbreiteten.
Die Schreibweise des Nachnamens wurde immer wieder verändert. So werden die gleichen Personen zum Beispiel als Want / Wand / oder als Wandt in den Kirchenbüchern geführt. Diese unterschiedlichen Schreibweisen kamen aufgrund der mangelnden Schreibkenntnisse der Leute zustande. Die damaligen Pfarrer, hatten die Namen meistens nach Gutdünken eingetragen. Erst als im Jahre 1874 landesweit die Standesämter eingeführt wurden, war eine gleichbleibende Schreibweise gewährleistet. Nun musste nämlich jeder, bei einer Personenstandsänderung - Geburt, Heirat, Tod -, eine Urkunde eines Standesamtes vorlegen.